20. Widerruf des offenen Vollzugs, Rückversetzung in den geschlossenen Vollzug, Widerruf der begleiteten Vollzugslockerungen und temporäre Verlegung in ein RG (Verfügung vom 25. Januar 2023) Bei diesem Ausgang wird die titelerwähnte Verfügung resp. der vorinstanzliche Entscheid in titelerwähnter Sache hinfällig. Nach Eingang des (ergänzenden) Gutachtens werden die Vollzugsbehörden je nach Ergebnis die Modalitäten des allenfalls weiterzuführenden Massnahmenvollzugs neu zu definieren haben und es wird dem Beschwerdeführer ein neuer Rechtsmittelweg offenstehen. IV. Kosten und Entschädigung