21 zu eruieren, «ob bei A.________ eine Therapiefähigkeit gegeben ist und es gelingt, ihn erneut wie im Setting der JVA K.________ in einen therapeutischen Prozess zu integrieren bzw. ob wieder eine tragfähige Basis für die Fortsetzung der therapeutischen Behandlung geschaffen werden kann». Die unterschiedliche Einschätzung unterstreicht, dass für die Beantwortung der vorliegend relevanten Fragen eindeutige und sachverständige Beurteilungen fehlen.