Zuerst seien die dringend angezeigten und die bisher den Therapiefortschritt begünstigenden Vollzugslockerungen aus der JVA K.________ heraus in Form von Ausgängen und Urlauben zu gewähren, um die erwähnten, erwarteten Frustrationen und verweigernden Verhaltensmuster frühzeitig erkennen und entsprechend aufarbeiten zu können. Die Gutachter sprachen der Massnahme damit – unter den von ihnen empfohlenen Umständen – über die angeordnete Dauer hinaus Erfolg zu. Gestützt darauf hielt auch die Beschwerdekammer fest, dass der bisherige Massnahmenverlauf eindrücklich aufzeige, dass von einer langandauernden Therapiebedürftigkeit auszugehen sei.