Für den Umgang und das Abfangen solcher Verhaltensmuster und damit letztlich für das Gelingen der Massnahme wurden seitens der Gutachter entsprechend genaue Empfehlungen abgegeben, welche in der Folge nicht befolgt wurden. Die Gutachter unterstrichen einerseits wiederholt die lange Behandlungsdauer eines solch komplexen Störungsbildes. Entsprechend empfahlen sie den Übertritt in den offenen Vollzug erst in 2-3 Jahren, sprich erst gegen respektive nach Ende der verlängerten Massnahme. Zuerst seien die dringend angezeigten und die bisher den Therapiefortschritt begünstigenden Vollzugslockerungen aus der JVA K._____