19 Das Gutachten E.________ sah zwar Frustrationen sowie rigide und verweigernde Verhaltensmuster voraus, sah diese aber geradezu (zumal sie Teil des zu behandelnden Störungsbildes sind) als dem erfolgreichen Behandlungsprozess immanent an, solange sie detektiert, abgefangen und therapeutisch aufgearbeitet würden. Für den Umgang und das Abfangen solcher Verhaltensmuster und damit letztlich für das Gelingen der Massnahme wurden seitens der Gutachter entsprechend genaue Empfehlungen abgegeben, welche in der Folge nicht befolgt wurden.