forensisch-psychiatrische Einschätzung. Indem die Vorinstanz die der Aufhebung der Massnahme zugrundeliegende Erfolgsprognose auf eine eigene Deutung des Vollzugsverlaufs stützt, beantwortet sie Fachfragen, für die sie mangels Sachkompetenz nicht zuständig ist. Die vom C.________(Massnahmenzentrum) empfohlene Prüfung der Therapiefähigkeit hat ein unabhängiger Sachverständiger vorzunehmen. Das Gutachten E.________ genügt diesen Anforderungen nicht.