Aufgrund des passiven und destruktiven Verhaltens habe die Teilnahme an der Gruppentherapie am 12. Mai 2022 beendet werden müssen (Vollzugsakten, pag. 3037 f.). Auf die Beurteilung der KoFako könne der Beschwerdeführer nur den Kopf schütteln, er sehe keine Sinnhaftigkeit in einer erneuten stationären Massnahme und stelle in Aussicht, sollte das Gericht eine solche anordnen, so werde er sich das Leben nehmen. Die BVD verfügten in der Folge die Aufhebung der stationären therapeutischen Massnahme.