16 mittels Institutionswechsels aus dem offenen in ein geschlossenes Setting zu verlegen. Das C.________(Massnahmenzentrum) teilte daraufhin den BVD am 16. November 2022 in einer Mail mit, dass der Beschwerdeführer für den geschlossenen Massnahmenvollzug zu destruktiv im Milieu sei und eine zeitnahe Perspektive für den offenen Massnahmenvollzug fehle (Vollzugsakten, pag. 3036).