__ eine Therapiefähigkeit gegeben ist und es gelingt, ihn erneut wie im Setting der JVA K.________ in einen therapeutischen Prozess zu integrieren bzw. ob wieder eine tragfähige Basis für die Fortsetzung der therapeutischen Behandlung geschaffen werden kann. Solange diese Frage ungeklärt ist, kann aus Sicht der Fachkommission die für die Anordnung einer Verwahrung entscheidende Frage der nicht gegebenen Therapiefähigkeit nicht mit Sicherheit beantwortet werden. Die KoFako empfahl gestützt darauf den BVD, einen Antrag auf Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme zu stellen, den Beschwerdeführer aber