Die KoFako würdigte in ihrem Bericht vom 13. Juli 2022 den negativen Bericht und traf ebenso negative Feststellungen wie das C.________(Massnahmenzentrum) und die BVD, kam indes zu einem anderen Ergebnis (Vollzugsakten, pag. 3017): Die tatzeitnahen Risikofaktoren konnten im bisherigen Vollzugsverlauf kaum therapeutisch verringert werden und liegen auch heute noch vor. Hinweise auf ausreichend legalprognostische Veränderung im Verhalten von A.________ sowie eine substanzielle Besserung der deliktfördernden psychiatrischen Symptomatik sind weiterhin nicht erkennbar. A.________ hat aber zuletzt in der JVA K.___