Der Bericht über den Behandlungsverlauf vom 20. Mai 2022 (Vollzugsakten, pag. 2968 ff.) vom C.________(Massnahmenzentrum) liest sich negativ. Die Rede ist von anfänglichen Anpassungsschwierigkeiten und ablehnender, protestierender Haltung des Beschwerdeführers gegenüber der Therapie. Der Beschwerdeführer habe wiederholt geltend gemacht, dass ihm versprochen worden sei, dass er vom C.________(Massnahmenzentrum) aus weiterhin zu seinem ehemaligen Therapeuten in die Therapie gehen könne, und habe wiederholt zum Ausdruck gebracht, mit der Verlegung ins C.________(Massnahmenzentrum) betrogen worden zu sein; man habe ihm anderes versprochen (pag.