Es sei ein administrativer Fehler gewesen bzw. das Resultat verschiedener suboptimaler Vorgänge. Die Abteilungsleiterin der FPA führte weiter aus, besonders bedauerlich sei, dass der Beschwerdeführer bereits ohne solche Fehler am guten Willen und der Kompetenz der Behörden zweifle. Es liege auf der Hand, dass ihn zutiefst verunsichert haben musste, dass er nichts von ihnen gehört habe, respektive nicht aufgeboten worden sei. Nichtsdestotrotz war die FPA der Auffassung, dass die Weiterbehandlung beim PPD durch einen anderen Einzeltherapeuten in Anbetracht der langjährigen Fallkenntnis nach wie vor sinnvoll und zweckmässig sei.