_ erfolgt sei (vgl. Aktennotiz der BVD vom 25. März 2022, Vollzugsakten, pag. 2956). Sie entschuldigte sich daraufhin mit Schreiben vom 28. März 2022 für das «Versehen», «dass Herr A.________ über fünf Monate nicht die Therapie bekommen hat, die er benötigt und die wir, Sie wissen es, mit ihm durchzuführen geplant und beabsichtigt haben» (Vollzugsakten, pag. 2958). Man habe die Verfügung, in der die Fortsetzung der Therapie statuiert worden sei, erst am 25. März 2022 zur Kenntnis genommen, nachdem das Archiv durchsucht worden sei. Es sei ein administrativer Fehler gewesen bzw. das Resultat verschiedener suboptimaler Vorgänge.