Das C.________(Massnahmenzentrum) teilte noch am 13. Januar 2022 mit, dass der Vollzugsplan in Arbeit sei und die BVD diesen im Verlauf der nächsten Woche erhalten sollten (Vollzugsakten, pag. 2939). Am 21. Februar 2022 erfolgte eine Nachfrage seitens der BVD, welche vom C.________(Massnahmenzentrum) am 1. März 2022 per Mail dahingehend beantwortet wurde, dass der Vollzugsplan vom 25. Februar 2022 vom Beschwerdeführer nicht unterzeichnet worden sei und eine VKS als notwendig erachtet werde, weil der bisherige Verlauf eine wahre Ernüchterung gewesen sei. Der Beschwerdeführer stehe therapeutisch nirgends.