handlungsbericht des FPA vom 12. November 2021, Vollzugsakten, pag. 2937 f.). Die nächste Therapiephase – so der ergänzende Bericht des FPA weiter –, die gleichzeitig eine Phase der Evaluation des Erarbeiteten sei, sollte darauf fokussiert sein, dass der Beschwerdeführer seine deliktpräventiven Strategien im neuen Bewährungsraum umsetze. Mit gleicher Verfügung wurden dem Beschwerdeführer begleitete Ausgänge und Urlaube ab dem zweiten Aufenthaltsmonat im C.________(Massnahmenzentrum) bewilligt. Der Eintritt ins C.________(Massnahmenzentrum) erfolgte am 20. Oktober 2021. Am 28. Oktober 2021 erkundigten sich die BVD bei Herrn M.________, Leiter soziale Integration C.___