, fortzusetzen. Damit konnte die gutachterliche Empfehlung umgesetzt und die Behandlungskontinuität über den Aufenthalt im C.________(Massnahmenzentrum) hinaus gewährleistet werden. Dies vor dem Hintergrund, dass der Beschwerdeführer immer wieder Schwierigkeiten bekundet habe, in einem neuen Therapiesetting Vertrauen zu finden und ein ausreichendes Mass an Offenheit gewährleisten zu können. Der Beschwerdeführer, bei dem der Übertritt ins C.________(Massnahmenzentrum) Unsicherheit, Ängste und den Eindruck, die Kontrolle zu verlieren, ausgelöst habe, habe grosses Interesse an diesem Vorgehen bekundet und sich erleichtert gezeigt (vgl. die Ergänzung zum Be-