Bei der jährlichen Prüfung der stationären Massnahme vom 22. September 2021 (Vollzugsakten, pag. 2901 ff.) erwogen die BVD, dass die Entscheidgrundlagen aufzeigten, dass es dem Beschwerdeführer seit der letzten Überprüfung der Massnahme gelungen sei, sich weiter auf die stationäre therapeutische Behandlung einzulassen und weitere Fortschritte zu erzielen. Die BVD stellten fest, dass der Beschwerdeführer sowohl institutions- als auch therapieseitig für die Berichtsperiode ein überwiegend positiver Verlauf attestiert werde und er die bis dato absolvierten Vollzugslockerungen allesamt korrekt und ohne Auffälligkeiten habe absolvieren können.