prozess in unproduktiver Weise torpediere und blockiere. Trotz der aller Wahrscheinlichkeit nach auftretenden Widerstände und Ambivalenzen, müsse der Beschwerdeführer stringent in die Freiheit geführt werden. Dabei dürfe nicht aus dem Auge verloren werden, dass eine Veränderung an der vorliegenden Persönlichkeitsstruktur mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht zu erreichen sein werde, das Delinquenzrisiko jedoch, so es zu keinen einschlägig risikorelevanten Entwicklungen komme, aktuell auf einem vertretbar niedrigen Niveau anzusiedeln sei, und so den Handlungsspielraum für die nächsten Vollzugslockerungsschritte öffne.