Von zentraler Bedeutung seien die Erprobung in sich erweiternden Bewährungsfenstern, die Einbindung in die Bewährungshilfe, die Fortsetzung der rückfallpräventiven Behandlung, die Begleitung und Unterstützung des Beschwerdeführers in potentiell risikorelevanten Lebenssituationen und in seinen Bemühungen um den Aufbau eines sozialen Empfangsraumes. Eine nicht zu schätzende Herausforderung für die mit dem Beschwerdeführer betrauten Institutionen und Fachleute liege in der geduldigen und dennoch herausfordernden Handhabung der ängstlich-vermeidenden, zwanghaften Persönlichkeit des Beschwerdeführers, die immer wieder den Resozialisierungs-