Die Ausgänge und Urlaube seien unproblematisch verlaufen, der Beschwerdeführer habe sich als verlässlicher Partner beweisen können. Es habe sich als therapeutisch zielführend erwiesen, ihm ein grösseres Ausmass an Freiheit zu gewähren, weil die Absprachefähigkeit überprüft, die Verantwortungsübernahme eingeschätzt und die Offenheit für allfällige deliktrelevante Erfahrungen des pädosexuellen Spektrums zum Thema gemacht werden konnten. Insgesamt werde davon ausgegangen, dass die dissoziale Persönlichkeitsstörung beim Beschwerdeführer mit zunehmendem Alter und jedenfalls in der aktuellen Lebensphase in we-