Die Zusammenarbeit mit der milieutherapeutischen Bezugsperson habe sich sodann konstruktiv entwickelt und die Beziehung habe sich gefestigt. Hinsichtlich der Milieutherapie habe sich das Zustandsbild des Beschwerdeführers seit der Gewährung von zusätzlichen Vollzugslockerungen im Sinne von Urlauben mit Zeitfenstern und unbegleiteten Urlauben in positiver Richtung verändert. Er sei allgemein zugänglicher und motivierter erlebt worden. Hinsichtlich des Therapieverlaufs beschrieb der behandelnde Einzeltherapeut, Herr L.________, wiederum Fortschritte im deliktorientierten Bereich.