dem Behandlungsbericht der FPA, welcher ein offeneres Setting für weitere Entwicklungsprozesse als notwendig erachtete. 19.3.2 Weiterer Massnahmenverlauf seit dem Gutachten Nachdem das Gutachten E.________ kleinschrittige Vollzugslockerungen empfahl und die Beschwerdekammer des Obergerichts die umgehende Umsetzung von weiteren Vollzugslockerungen anordnete, wurden am 8. Oktober 2020 dem Beschwerdeführer seitens der JVA K.________ beantragte teil- und unbegleitete Urlaube bis hin zu einem 12-stündigen Beziehungsurlaub bewilligt (Vollzugsakten, pag. 2643).