11 Psychiatrischen Abteilung der JVA K.________ (nachfolgend: FPA) festgehalten, dass übereinstimmend mit den Therapeuten der FPA davon ausgegangen werde, dass die Fortführung der stationären Massnahme nach Art. 59 StGB zweckmässig sei. Der Beschwerdeführer sei auf Bezugspersonen angewiesen (wie etwa Herrn L.________), zu denen ein stabiles und vertrauensvolles Verhältnis bestehe.