Nur wenn die Behandlung konstruktiv fortgesetzt werden könne, werde es in einem fortgeführten, kontrollierten Setting unter Fortführung schrittweiser Vollzugslockerungen möglich sein, den Beschwerdeführer im Rahmen der erwarteten Frustrationserfahrungen zu begleiten und eine mögliche Dekompensation rechtzeitig zu detektieren. Eine Verschlechterung der aktuell guten therapeutischen Beziehung u/o Verhaltensweisen, wie sie der Beschwerdeführer vor dem Aufenthalt in der JVA K.________ gezeigt habe, wären daher ein Hinweis dafür, dass die Massnahme sich in eine ungünstige Richtung entwickle und die Persönlichkeitsproblematik wieder vermehrt an Bedeutung gewinne (S. 140).