Möglicherweise werde der Beschwerdeführer dann erneut die Therapie aktiv verweigern, sich verschliessen oder gar entsprechende Angebote ablehnen. Die Aufrechterhaltung einer tragfähigen therapeutischen Beziehung stelle allerdings einen wesentlichen Eckpfeiler für die weitere Behandlung des Beschwerdeführers dar. Nur wenn die Behandlung konstruktiv fortgesetzt werden könne, werde es in einem fortgeführten, kontrollierten Setting unter Fortführung schrittweiser Vollzugslockerungen möglich sein, den Beschwerdeführer im Rahmen der erwarteten Frustrationserfahrungen zu begleiten und eine mögliche Dekompensation rechtzeitig zu detektieren.