Unter gelockerten Bedingungen werde der Beschwerdeführer, bei steigender Komplexität der ihn umgebenen Herausforderungen, mit hoher Wahrscheinlichkeit an seine Grenzen stossen und feststellen, dass Anforderungen resultierten, die er aktuell nicht erwarte. Dies bringe die Gefahr mit sich, dass der Beschwerdeführer in frühere persönlichkeitsimmanente Verhaltensmuster wie etwa Rückzug, Verschlossenheit, aber auch gesteigertes Misstrauen zurückfalle, was mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht dazu führen werde, dass der Beschwerdeführer unmittelbar delinquiere.