Voreilige, überstürzte Lockerungsschritte würden den Beschwerdeführer überfordern und aus forensisch-psychiatrischer Sicht verhindern, dass er die Chance erhalte, die erwarteten Frustrationen und Schwierigkeiten in einem therapeutischen Prozess aufzuarbeiten. Angesichts der Komplexität und Schwere des Störungsbildes sei ohnehin von einem länger andauernden Prozess der Festigung neuer funktionaler Verhaltensweisen auszugehen (S. 138). Die Beibehaltung der Behandlungskontinuität hinsichtlich des Behandlungsteams stelle dabei einen wesentlichen Aspekt zur Gestaltung eines prognostisch günstigen Therapiesettings dar.