Allerdings stelle sich vor dem Hintergrund des bisherigen zum Teil stagnierenden Therapieverlaufs die Frage nach weiteren Therapieoptionen (S. 137). Die Gutachter erachteten weitere Vollzugsöffnungen als dringend angezeigt, um therapeutische Fortschritte realistisch einzuschätzen und prognostisch zu verwerten. Es sei von einem länger andauernden Prozess mit schrittweise vorzunehmenden Lockerungsschritten auszugehen. Voreilige, überstürzte Lockerungsschritte würden den Beschwerdeführer überfordern und aus forensisch-psychiatrischer Sicht verhindern, dass er die Chance erhalte, die erwarteten Frustrationen und Schwierigkeiten in einem therapeutischen Prozess aufzuarbeiten.