Schwierigkeiten zu sensibilisieren und auf diese Weise ein langfristig tragfähiges Krisenmanagement zu ermöglichen (S. 136 f.). Hinsichtlich der Notwendigkeit therapeutischer Massnahmen wiesen die Gutachter darauf hin, dass in Anbetracht des vorliegenden Störungskomplexes und der langfristig ungünstigen Prognose noch eine längerfristige psychotherapeutische Begleitung erforderlich sei. Allerdings stelle sich vor dem Hintergrund des bisherigen zum Teil stagnierenden Therapieverlaufs die Frage nach weiteren Therapieoptionen (S. 137).