Die Gutachter skizzierten in der Folge in prognostischer Hinsicht drei mögliche (langfristige) Szenarien als Basis für die zu erwartende weitere Entwicklung des Beschwerdeführers. Sie erachteten das Szenario 2 (vgl. S. 134, gekennzeichnet u.a. von Frustrationen sowie rigiden und verweigernden Verhaltensmustern), welches Lockerungen unter kontinuierlicher therapeutischer Begleitung zulasse und angesichts dessen von einem länger andauernden Prozess mit schrittweise vorzunehmenden Lockerungsschritten auszugehen sei, als die mittel- bzw. langfristig wahrscheinlichste Variante.