Vielmehr habe der Beschwerdeführer hinsichtlich Kooperationsbereitschaft und auch hinsichtlich der Beziehungsfähigkeit zum professionellen Team Fortschritte gemacht. Die aktuelle Entwicklung erlaube auch Rückschlüsse darauf, dass eine Entwicklung hin zu einer realistischeren Wahrnehmung der eigenen Person in Gang gekommen sei. Der Beschwerdeführer habe zwar erst nach über sieben Jahren im Massnahmenvollzug konstruktiv in die Therapie einsteigen, nachfolgend jedoch durchaus Fortschritte machen kön-