_ sei, dass er aktuell und auch in den letzten Jahren seine Kooperationsbereitschaft signalisiert und dies bei den begleiteten Ausgängen auch erfolgreich unter Beweis gestellt habe (S. 132). Hervorzuheben ist, dass die Gutachter dem Beschwerdeführer «sehr wohl» einen Therapiefortschritt attestierten, welcher keine «blosse» Anpassungsleistung darstelle. Vielmehr habe der Beschwerdeführer hinsichtlich Kooperationsbereitschaft und auch hinsichtlich der Beziehungsfähigkeit zum professionellen Team Fortschritte gemacht.