_ ist im Wesentlichen das Folgende zu entnehmen: Beim Beschwerdeführer wurde eine pädophile Störung, nicht ausschliesslicher Typus, eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und narzisstischen Anteilen sowie ein Status nach Posttraumatischer Belastungsstörung diagnostiziert (S. 108). Das vom Beschwerdeführer ausgehende Risiko stuften die Gutachter als durchschnittlich ein. Die Delikte stünden nicht nur in Zusammenhang mit der Pädophilie, sondern seien auch Ausdruck der Persönlichkeitsstörung (S. 131).