8 eine Aufhebung der Massnahme zu begründen, kann damit nicht gesagt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es in genügend aktueller Weise die Aussichtslosigkeit der Massnahme indizieren würde. Dem ist, wie sich nachfolgend zeigen wird, nicht so. 19.3.1. Inhalt des Gutachtens E.________ Dem Gutachten E.________ ist im Wesentlichen das Folgende zu entnehmen: