Um das Gutachten F.________ auf dessen Rechtmässigkeit und Richtigkeit hin überprüfen zu können, mussten sodann zwangsläufig eigene diagnostische und prognostische Einschätzungen der Obergutachter erfolgen. Entsprechend ist dem Gutachten zu entnehmen und gaben die Gutachter auf Ergänzungsfrage der Verteidigung nochmals explizit an, das Gutachten stütze sich einerseits auf die Aktenlage, auf die vorbereitenden Untersuchungen und die eigenen Erhebungen mit dem Beschwerdeführer, wobei drei Tests mit ihm durchgeführt worden seien (PCL-R, Static-99 und Stable 2007).