___, mit der Gutachtenserstellung und allfälligen Gutachtensfehler von Dr. F.________ resp. mit Widersprüchen zum weiteren Massnahmenverlauf (geschlossener/offener Vollzug), sowie mit der Anspruchshaltung des Beschwerdeführers und der allgemeinen Einschätzung der moderaten Rückfallgefahr beantwortet (pag. 2496 ff.). Das Gutachten E.________ bezog sich nach dem Gesagten direkt auf das Gutachten F.________ und hatte einzig dessen Rechtmässigkeit und Richtigkeit zu beurteilen. Damit trifft zwar – wie der Beschwerdeführer vorbringt – zu, dass das Gutachten E.________ in seinem Auftrag bloss als Ergänzungsgutachten zum Gutachten F.________ erstellt wurde.