19. Aufhebung der stationären Massnahme (Verfügung vom 10. Februar 2023) 19.1 Vorbringen der Parteien Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde im Wesentlichen vor, für die Aufhebung der Massnahme sei gestützt auf Art. 62d Abs. 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) zwingend ein Gutachten einzuholen. Die Vorinstanz stütze sich in ihrem Entscheid auf das Gutachten von Prof. Dr. med. E._____