7. Gegen diesen Entscheid erhob Rechtsanwältin B.________ namens und im Auftrag ihres Klienten am 10. Juli 2023 beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde und stellte folgende Anträge (pag. 1 ff.): 1. Der Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom 12.06.2023 sei aufzuheben und die Sache sei zur Neubeurteilung, d.h. Verlängerung der stationären Massnahme nach Art. 59 StGB, an die Vorinstanz bzw. die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.