3. Der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwältin B.________, führte am 23. Februar 2023 bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (SID; nachfolgend: Vorinstanz) Beschwerde gegen beide Verfügungen und beantragte insbesondere deren Aufhebung, die umgehende Rückversetzung in den offenen Massnahmenvollzug zwecks Weiterführung der stationären Therapie gemäss Art. 59 StGB (Beschwerde gegen die Verfügung vom 25. Januar 2023; Vollzugsakten, pag.