42 2. A.________ wird in Anwendung von Art. 41 Abs. 1 OR sowie Art. 126 Abs. 1 lit. a StPO verurteilt zur Bezahlung von CHF 500.00 Schadenersatz an die E.________ GmbH. Soweit weitergehend wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen. 3. Die Zivilklage der C.________ GmbH wird auf den Zivilweg verwiesen. 4. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: