verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 130 Tagen. Die ausgestandene Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 66 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 41 2. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 3. zur Bezahlung der vorinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 16'762.15. 4. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00. III.