Die Kammer hat daher die Auslagen anteilsmässig entsprechend dem Aufwand auf die Jahre 2023 und 2024 verteilt. Was den einzig nicht datierten Aufwand «Aktenstudium» im Umfang von 1h 30min anbelangt, so hat die Kammer diesen im Jahr 2023 berücksichtigt. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ folglich für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 4'044.60; für die Berechnung wird auf das Dispositiv verwiesen.