Es resultiert so ein Aufwand von insgesamt 18 Stunden und 10 Minuten. Zudem wird der unter den Auslagen aufgeführte Reisezuschlag von CHF 50.00 separat berücksichtigt. Schliesslich wurde in der Honorarnote sowohl für die Aufwendungen aus dem Jahre 2023 als auch aus dem Jahre 2024 mit dem Mehrwertsteuersatz von 7,7 % gerechnet – richtigerweise hätte für das Jahr 2024 ein Mehrwertsteuersatz von 8,1% ausgewiesen und die Honorarnote entsprechend den Aufwendungen und Auslagen aufgeteilt werden müssen. Die Kammer hat daher die Auslagen anteilsmässig entsprechend dem Aufwand auf die Jahre 2023 und 2024 verteilt.