gestützt auf die Honorarnote vom 8. August 2024 eine amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 4'357.87 geltend (amtliches Honorar: CHF 3'933.30, Auslagen: CHF 113.00, Mehrwertsteuer: CHF 311.57). Die geforderte Entschädigung bewegt sich innerhalb des gesetzlichen Tarifrahmens und erscheint der Kammer grundsätzlich als angemessen. Die Kammer kürzt lediglich die durch Rechtsanwalt B.________ geschätzte Dauer der Berufungsverhandlung von 4 Stunden auf 2,5 Stunden. Es resultiert so ein Aufwand von insgesamt 18 Stunden und 10 Minuten.