28. D.________ AG 28.1 Forderung Die Firma D.________ AG reichte mehrere Handwerkerrechnungen sowie eine Kopie des Schreibens der Helvetiaversicherung vom 11. Juli 2022, welche die Schadensmeldung bestätigte und darauf hinwies, dass ein Selbstbehalt von CHF 200.00 bestehe, zu den Akten (pag. 369 ff.). Im Schreiben vom 23. März 2023 führte die D.________ AG aus, dass die Versicherung den Schaden übernommen und damit lediglich noch der Selbstbehalt von CHF 200.00 offen sei (pag. 369). 28.2 Ausführungen der Vorinstanz