33 Richtlinien) – erscheint eine Strafe von 20 Strafeinheiten als angemessen. Aufgrund des engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs mit dem Diebstahl ist diese Strafe zur Hälfte und damit mit 10 Strafeinheiten asperiert zu berücksichtigen. 19.3 Asperierte Tatkomponentenstrafe Nach dem Gesagten ist nach Massgabe des Verschuldens des Beschuldigten die Einsatzstrafe von 60 Tagen Freiheitsstrafe gestützt auf die zu asperierenden Delikte um insgesamt 40 Tage auf 100 Tage Freiheitsstrafe zu erhöhen.