Bei einer Schadenssumme von CHF 6'845.10 würden interpoliert und abgerundet somit rund 240 Tage resp. 8 Monate Freiheitsstrafe resultieren, wenn man die Sachbeschädigung im Rahmen einer Einzelstrafzumessung betrachten würde. Im Quervergleich zu anderen Urteilen des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland mit ähnlichen Schadenssummen, scheint dies jedoch etwas hochgegriffen, weshalb eine Reduktion auf 210 Tagen respektive 7 Monaten angemessen erscheint. Unter Berücksichtigung des Asperationsprinzips i.S.v.