19. Asperation für die weiteren Straftaten 19.1 Sachbeschädigung Das Obergericht des Kantons Bern hat im bereits erwähnten Entscheid SK 21 266 vom 29. Juli 2022 in Erwägung 26.13 Folgendes ausgeführt: Die vorliegend zu beurteilenden Sachbeschädigungen stellen klassische Begleitdelikte zu den Diebstählen dar, da diese erst dadurch überhaupt verübt werden konnten.