Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte per 1. Januar 2023 (nachfolgend: VBRS-Richtlinien) sehen beim folgenden Referenzsachverhalt für den Einbruchdiebstahl eine Strafe von 90 Strafeinheiten vor: Der Täter bricht nachts in ein leer stehendes und abgelegenes Geschäft ein und erbeutet CHF 10‘000.00, wobei mittelgrosser Sachschaden entsteht (144 StGB nicht eingeklagt).