Im Gebäude selbst ist er mit einer deutlichen Hartnäckigkeit vorgegangen. So hat er sich auch nicht von verschlossenen Türen abhalten lassen, sondern weiteren Schaden angerichtet, um zusätzliche Räume betreten und eine möglichst grosse Beute erzielen zu können. Ausser einer allfälligen Mittäterschaft war niemand vor Ort. Weitere Elemente zur Beurteilung seines Vorgehens liegen nicht vor.